Wir (Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG) und Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.wiwo-wildau.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Wildauer Wohnungsbaugesellschaft mbH
Friedrich-Engels-Straße 40
15745 Wildau

Telefon: 03375 5196-0
Telefax: 03375 5196-51
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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

- Kontraste sind teilweise zu niedrig
- Submenü ist noch nicht per tabs navigierbar
- Link-Bezeichnungen sind nich immer eindeutig
- Anfrageformular markiert fehlende Felder nicht

Evaluationsmethode

https://easy-web-check.bf-lernen.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam

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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2025 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de